August 2006 Steuernews
   
  1. Höherer Umsatzsteuersatz ab 1.1.2007
  Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006 wird ab 1.1.2007 der Umsatzsteuersatz von 16% auf 19% erhöht; der ermäßigte Steuersatz bleibt bei 7%.
Der neue Umsatzsteuersatz ist auf alle nach dem 31.12.2006 ausgeführten Umsätze anzuwenden; dabei kommt es darauf an, wann die Leistung erbracht worden ist. Bei Lieferungen ist der Umsatz bereits mit dem Beginn der Beförderung an den Kunden, bei sonstigen Leistungen mit dem Abschluß der Leistung (bei Bauleistungen mit Abnahme) ausgeführt.
Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Verträge eindeutige Regelungen zum Umsatzsteuersatz enthalten, ggf. mit der Klausel "zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer", wenn der Leistungstermin unbestimmt ist.
Kann eine Bauleistung in Teilleistungen aufgeteilt werden, sollte der fertiggestellte Teil bereits in 2006 abgerechnet werden, um noch von dem niedrigeren Umsatzsteuersatz zu profitieren.
   
  2. Altersvorsorge durch neue Leibrentenversicherungen
  Seit 2005 können Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen bis zur Höhe von 20.000 € (bei Ehegatten 40.000 €) mit jährlich steigenden Prozentsätzen berücksichtigt werden (2005: 60%, 2006: 62%).
Diese Grundätze gelten auch für neue, ab dem 1.1.2005 abgeschlossene private Leibrentenversicherungen; diese Versicherungen müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
   
  3. Verpflegungspauschalen
  Bei einer vorübergehenden Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der regelmäßigen Betriebs- bzw. Arbeitsstätte können Verpflegungsmehraufwendungen pauschal geltend gemacht werden.
Der Bundesfinanzhof hat nun die Finanzverwaltung zurückgewiesen, die teilweise die Pauschalen bei häufiger Reisetätigkeit als "unzutreffend" abgelehnt hat.
   
  4. Bußgeld für Verkauf von Tankbelegen
  Infolge einer Gesetzesänderung macht sich nunmehr nicht nur der Käufer von Tankquittungen, z.B. über Internetauktionen, strafbar, wenn mit diesen Quittungen unrechtmäßig Betriebsausgaben bzw. Vorsteuerbeträge geltend gemacht werden.
Ordnungwidrig handelt jetzt auch der Verkäufer, der vorsätzlich oder leichtfertig "Belege gegen Entgelt in Verkehr bringt".
   
  5. Umzugskosten bei berufstätigen Ehegatten
  Umzugskosten können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn der Umzug nahezu ausschließlich beruflich veranlaßt ist.
Wie der Bundesfinanzhof nun entschieden hat, sind bei beiderseits berufstätigen Ehegatten die Fahrzeitveränderungen nicht zusammenzurechnen. Erspart sich somit ein Ehegatte Fahrtkosten durch den Umzug, können die Umzugskosten bei ihm als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Eine weitere Alternative wäre der Ansatz als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen (20% der Aufwendungen, maximal 600 €).
   
  6. Splitting-Tarif für Lebenspartnerschaft?
  Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, daß der Splitting-Tarif nur von Ehegatten, nicht aber von (gleichgeschlechtlichen) Personen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Anspruch genommen werden kann.
Gegen dieses Urteil ist jetzt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt worden, so daß Betroffene gegen ihren Einkommensteuerbescheid Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens (bis zu einer entsprechenden Entscheidung) beantragen können.
   
  7. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften
  Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, Wertpapieren, usw. unterliegen der Einkommensteuer, wenn der Zeitaum zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr beträgt.
Verluste aus solchen Veräußerungen mindern entsprechende Gewinne im Vorjahr bzw. in den folgenden Jahren.
Soweit im Jahr der Entstehung der Verluste keine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt wurde, sollten Nachweise über entsprechende Verluste zeitnah erstellt und aufbewahrt werden, um sie mit später anfallenden Gewinnen verrechnen zu können.
   
  8. Haushaltsbegleitgesetz 2006 verabschiedet
  Durch das Haushaltsbegleitgesetz treten neben der Erhöung der Umsatzsteuer insbesondere Regelungen zu folgenden Punkten in Kraft:
- Sozialversicherungsfreiheit von beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern
- Zuschläge zum Arbeitslohn für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit: geänderte Grenze für Sozialversicherungsfreiheit
- Erhöhung der Pauschalabgaben für gewerbliche "Mini-Jobs"
- Senkung des Beitragssatzes in der Arbeitslosigkeitsversicherung ab 1.1.2007.

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