| Dezember 2006 |
Steuernews |
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1. Inventur zum 31.12.2006 |
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Die Verpflichtung zur Inventur ergibt sich aus § 240 HGB sowie aus den §§ 140 und 141 AO. Eine Inventur ist danach erforderlich, wenn bilanziert wird. Wird keine Inventur gemacht, kann das Finanzamt wegen nicht ordnungsgemäßer Buchführung den Gewinn teilweise oder vollständig schätzen.
Zur Unterstützung der Inventurarbeiten haben wir für Sie ein Merbklatt zusammengestellt, das Sie gerne bei uns anfordern können. |
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2. Rückwirkende Änderung von Steuergesetzen |
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Der Bundesfinanzhof hat in zwei neueren Entscheidungen zur Frage, ob die Rückwirkung von Steuergesetzen zulässig ist, Stellung genommen. Danach ist eine Rückwirkung grundsätzlich verfassungswidrig, außer es liegt ein besonderer Ausnahmefall vor. Das Gericht hat diese Frage nun dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. |
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3. Pauschalversteuerung bei Fahrtgeld |
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Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuß zu den Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, so ist ab 2007 folgendes zu beachten:
Da die Entfernungspauschale ab 1.1.2007 erst ab dem 21. Entfernungskilometer gilt, können Entfernungen unter 20 Kilometer nicht mehr als Fahrtgeld pauschal versteuert werden, sondern unterliegen dem normalen Lohnsteuerabzug. Zudem fällt Sozialversicherung an, so daß nicht nur der Arbeitnehmer weniger Nettolohn erhält. Auch der Arbeitgeberaufwand steigt. |
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4. Erbschaftsteuer bei Unternehmensnachfolge |
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Die Bundesregierung plant, die Erbschaftsteuer zu reformieren, insbesondere im Hinblick auf die Unternehmensnachfolge. Danach soll die Erbschaftsteuer für begünstigtes Betriebsvermögen vollständig entfallen, wenn der Betrieb zehn Jahre lang im wesentlichen unverändert fortgeführt wird.
Allerdings steht eine Entscheidung de Bundesverfassungsgerichts zur Abgrenzung des begünstigten Betriebsvermögens noch aus, so daß das neue Gesetz wohl noch nicht zum 1.1.2007 in Kraft treten wird. Das weitere Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten. |
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5. Umsatzsteuererhöhung bei Teilleistungen |
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Der ab 1.1.2007 geltende Umsatzsteuersatz von 19 v.H. ist auf alle dem Regelsteuersatz unterliegenden Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2006 ausgeführt werden (Zahlung ist nicht entscheidend!). Das gilt grundsätzlich auch für Werklieferungen und Werkleistungen.
Eine andere umsatzsteuerliche Beurteilung kommt nur in Betracht, sowit Werklieferungen und Werkleistungen wirtschaftlich teilbar sind und in Teilleistungen erbracht werden. |
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6. Entfernungspauschale ab 2007 |
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Durch das Steueränderungsgesetz 2007 ist die Berücksichtigung von Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab dem 1.1.2007 erheblich eingeschränkt worden. Künftig erhält man erst ab dem 21. Entferungskilometer die Pauschale von 0,30 € pro Entfernungskilometer. Zudem sind ab 2007 Kosten für einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit nicht mehr abziehbar, sondern gelten mit der Entfernungspauschale als ausgeglichen. Hatte man in 2006 einen solchen Unfall, so sollte man die Rechnung hierfür noch in 2006 bezahlen; danach ist kein Abzug mehr möglich. |
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7. Änderung von Kindergeldfestsetzungen |
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Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, daß Beiträge eines (volljährigen) Kindes zur gesetzlichen Sozialversicherung bei der Ermittlung der für die Inanspruchnahme von Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag maßgebenden Einkünfte des Kindes mindernd zu berücksichtigen sind. In den Fällen, in denen die Kindervergünstigungen bislang aufgrund des Überschreitens des Jahresgrenzbetrags von € 7.680 nicht in Betracht gekommen sind, ist also nun zu prüfen, ob nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge die Grenze noch nicht überschritten ist. Damit würde man doch noch Kindergeld bzw. einen Kinderfreibetrag bekommen.
Die Finanzverwaltung wendet die neue Rechtsprechung allerdings nur an, soweit die entsprechenden Einkommensteuerbescheide noch nicht bestandskräftig sind (z.B. wegen Einspruch aus anderen Gründen). |
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8. Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber |
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Der Arbeitgeber kann mit der Dezember-Abrechnung den Lohnsteuer-Jahresausgleich für seine im Kalenderjahr 2006 ununterbrochen lohnsteuerpflichtig beschäftigten Arbeitnehmer durchführen. Eine Verpflichtung zur Durchführung des Ausgleichs besteht dann, wenn am 31. Dezember 2006 mindestens 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind. |