| Februar 2007 |
Steuernews |
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1. Jahressteuergesetz 2007 |
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Durch das Jahressteuergesetz 2007 wurden u.a. folgende Regelungen getroffen:
1. Steuerzahlung per Scheck: Bei Begleichung einer Steuerzahlung durch Scheck gilt die Zahlung erst drei Tage nach dem Eingang des Schecks als entrichtet.
2. Verbindliche Auskunft vom Finanzamt gegen Gebühr: Bei bestimmten Fragen kann der Steuerpflichtige das Finanzamt um verbindliche Auskunft bitten. Hierfür darf das Finanzamt nun Gebühren verlangen.
3. Sachzuwendungen: Ab 2007 können Selbständige Sachgeschenke an Geschäftsfreunde bis zum Höchstbetrag von 10.000 € je Empfänger und Wirtschaftsjahr pauschal mit 30 v.H. versteuern. Damit ist die Einkommensteuer des Empfängers abgegolten. Die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Geschenke in Höhe von 35 € beim Zuwendenden bleibt jedoch unverändert bestehen.
4. Günstiger-Prüfung bei "Rürup-Rente": Für Selbständige wurde hier eine verbesserte Berücksichtigung bei den Vorsorgeaufwendungen vorgesehen (vgl. weiter unten unter Feb. 2007 - 3.) |
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2. Aufbewahrungsfristen |
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Für Buchführungsunterlagen gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen. Im Jahresabschluß ist für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung gegebenfalls eine Rückstellung zu bilden.
Mit Beginn dieses Jahres können in der Regel die Unterlagen aus 1996 und früher vernichtet werden; Lohnunterlagen bereits aus 2000 und früher. |
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3. Altersvorsorgebeiträge bei Selbständigen |
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Seit 2005 können Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen mit jährlich steigenden Prozentsätzen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dies gilt auch für Beiträge zu einer ab 2005 abgeschlossenen kapitalgedeckten Leibrentenversicherung (sog. Basisrente oder "Rürup-Rente").
Durch eine ab 2006 rückwirkend anzuwendende Gesetzesänderung wird die Abzugsmöglichkeit für Beiträge zu einer Basisrente nun auch für Selbständige verbessert. |
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4. Körperschaftsteuerguthaben |
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sofren eine GmbH oder AG über Körperschaftsteuerguthaben aus der Zeit des Anrechnungsverfahrens (vor 2001) verfügt, konnte dieses Guthaben nur durch eine Gewinnausschüttung geltend gemacht und im Rahmen der Jahressteuererklärung verrechnet werden.
Für das bis Ende 2006 noch nicht realisierte Körperschaftsteuerguthaben wurde nun eine neue Regelung zur Auszahlung getroffen. Der Kapitalgesellschaft wird für die Veranlagungszeiträume 2008 bis 2017 das Guthaben in gleichen Jahresbeträgen ausbezahlt - unabhängig von vorgenommenen Ausschüttungen. Für 2007 gibt es eine Gutschrift weder nach altem noch nach neuem Recht. |
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5. Elterngeld |
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Eltern können für ab dem 1.1.2007 geborene Kinder für die ersten 14 Monate nach der Geburt Elterngeld beantragen, soweit zugunsten der Kinderbetreuung eine Erwerbstätigkeit aufgegeben wird - grundsätzlich für höchstens 12 Monate pro Elternteil. Das Elterngeld beträgt regelmäßig 67 v.H. des vorher erzielten durchschnittlichen Nettoeinkommens (d.h. des Bruttolohns nach Abzug von Steuer und Sozialversicherung).
Das Elterngeld beträgt höchstens 1.800 € und mindestens 300 € pro Monat. Da die Höhe des Elterngeldes vom Nettoeinkommen im Jahr vor der Geburt des Kindes abhängt, sollten Ehegatten, die beide als Arbeitnehmer tätig sind, rechtzeitig prüfen, ob ein Wechsel der Lohnsteuerklassen sinnvoll ist (z.B.wenn die künftige Mutter die Lohnsteuerklasse V hat).
Das Elterngeld ist einkommensteuerfrei; es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt und erhöht so die Steuerbelastung auf das übrige Einkommen. |
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6. Dauerfristverlängerungen für Umsatzsteuer |
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Unternehmer, die ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich übermitteln, können die Fristverlängerung für 2007 in Anspruch nehmen, wenn sie einen entsprechenden Antrag bereits für 2006 gestellt hatten oder diesen Antrag erstmlas bis zum 10. Februar 2007 stellen. Die Fristverlängerung ist davon abhängig, daß eine Sondervorauszahlung in Höhe eines Elftels der Summe der Vorauszahlungen für 2006 angemeldet und bis zum 10. Februar 2007 entrichtet wird. |
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7. Lohnsteuerbescheinigungen 2006 |
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Bis zum 28. Februar 2007 hat der Arbeitgeber nach den Eintragungen im Lohnkonto die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch zu erstellen. |