| Juni 2007 |
Steuernews |
| |
|
| |
1. Besteuerung von Renten ab 2005 |
| |
Seit 2005 werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus berufsständischen Versorgungskassen in Höhe von mindestens 50% der Zahlungen der Einkommensteuer unterworfen. Die während der Erwebstätigkeit entrichteten Beiträge zur Rentenversicherung sind jedoch nur beschränkt als Sonderausgaben abzugsfähig. So sind bereits Klagen erhoben worden, wonach zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Berücksichtigung der Rentenversicherungsbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten gefordert wird.
Derzeit ist ein Verfahren vor dem Finanzgericht München anhängig; Betroffene (und das sind alle, die Rentenversicherungsbeiträge zahlen) sollten versuchen, ergehende Einkommensteuerbescheide durch Einspruch offen zu halten. |
| |
|
| |
2. Häusliches Arbeitszimmer |
| |
Ab 2007 dürfen Aufwendungen für ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung nur noch dann berücksichtigt werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. In vielen Fällen (wie z.B. bei Lehrern, Richtern, Handels- oder Versicherungsvertretern mit Schwerpunkt im Außendienst) werden die entsprechenden Aufwendungen daher nicht mehr abzugsfähig sein.
Für Arbeitszimmer, die nicht zur eigenen Wohnung gehören und räumlich davon abgetrennt sind, gilt das Abzugsverbot jedoch nicht. |
| |
|
| |
3. Kinderbetreuungskosten |
| |
Kinderbetreuungskosten können - je nachdem, wodurch sie verursacht werden - ab 2006 "wie" Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben (bei Erwerbstätigkeit) oder als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Zu einzelnen Anwendungsfragen gibt es mittlerweile ein ausführliches Schreiben des Bundesfinanzministeriums. |
| |
|
| |
4. Rückstellung für Archivierungskosten |
| |
Gewerbetreibende und Selbständige, die Bücher führen und Bilanzen erstellen, müssen Unterlagen wie z.B. Jahresabschlüsse, Konten, Aufzeichnungen und Buchungsbelege 10 Jahre lang aufbewahren. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, daß für die in diesem Zusammenhang anfallenden Aufwendungen eine steuermindernde Rückstellung gebildet werden kann.
Bei der Ermittlung des Rückstellungsbetrages sind die voraussichtlichen Kosten der Aufbewahrung zugrunde zu legen (Raumkosten, Einrichtungsgegenstände, anteilige Personalkosten,...). |
| |
|
| |
5. Behinderten-Pauschbeträge |
| |
Für die Mehraufwendungen, die behinderten Menschen zwangsläufig entstehen, sieht das Einkommensteuergesetz neben dem konkreten Nachweis der Kosten auch den Ansatz von Pauschbeträgen vor. Diese Pauschbeträge sind in den letzten Jahren aber nur unwesentlich erhöht worden. Eine Verfassungsbeschwerde wegen der Notwendigkeit der Anpassung an die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten wurde jedoch abgelehnt.
Will man höhere Aufwendungen absetzen, bleibt nur die Möglichkeit, die Kosten einzeln durch Belege nachzuweisen. |
| |
|
| |
6. Vergütung ausländischer Vorsteuerbeträge |
| |
Deutsche Unternehmer, die im Zusammenhang mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Ausland Vorsteuern entrichtet haben (z.B. anläßlich einer Geschäftsreise oder als Aussteller einer Messe), können diese Vorsteuerbeträge in einem besonderen Verfahren vergütet bekommen.
Der Vergütungsantrag ist in der Regel bis zum 30. Juni des Folgejahres bei der zuständigen ausländischen Erstattungsbehörde zu stellen. |
| |
|
| |
7. Unternehmensteuerreform 2008 |
| |
Der Entwurf zum Unternehmensteuerreformgesetz 2008 enthält zahlreiche Änderungen wie z.B. eine 25%ige Abgeltungsteuer für private Kapitalerträge ab 2009, eine sog. Thesaurierungsrücklage für Personenunternehmen sowie die bis zuletzt umstrittene Steuersenkung für Kapitalgesellschaften auf 15%.
Der Bundesrat wird voraussichtlich noch vor der Sommerpause über die Unternehmensteuerreform beschließen. Wir werden dann einen ausführlicheren Überblick über die endgütligen Neuregelungen geben. |