| März 2007 |
Steuernews |
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1. Erbschaftsteuer verfassungswidrig |
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Das Bundesverfassungsgericht hat in einem seit langem erwarteten Beschluß zur derzeitigen Ausgestaltung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts Stellung genommen. Danach ist das geltende Recht verfassungswidrig. Das Gericht begründet dies insbesondere mit der unterschiedlichen Bewertung der Vermögensgegenstände. So werden beispielsweise Grundstücke mit dem (relativ niedrigen) Einheitswert angesetzt, während Wertpapiere mit dem Verkehrswert besteuert werden.
Der Gesetzgeber muß bis zum 31. Dezember 2008 eine Neuregelung treffen. Bis dahin gilt das bestehende Recht weiter. |
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2. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vor 2005 |
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In einem neueren Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, daß Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die vor 2005 gezahlt wurden, nicht als vorweggenommmene Werbungskosten zu berücksichtigen sind.
Weiter offen bleibt die Frage, ob aufgrund des seit 2005 geltenden Alterseinkünftegesetzes die Rentenversicherungsbeiträge ab 2005 als vorweggenommene Werbungskosten anzusehen sind. Hintergrund dieser Frage ist, daß die spätere Rente - je nach Eintrittsalter - zunehmend in vollem Umfang besteuert werden wird. |
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3. Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen |
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Seit 2006 sind auch Instandhaltungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten, die durch Handwerker im privaten Haushalt erbracht werden, steuerlich begünstigt. Für entsprechende Maßnahmen kann die Einkommensteuer um 20% der Kosten, maximal um 600 Euro, ermäßigt werden. Begünstigt sind allerdings nur die Arbeits- bzw. Lohnkosten. Der Materialanteil kann nicht berücksichtigt werden. |
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4. Doppelte Haushaltsführung |
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Bezieht ein Arbeitnehmer am auswärtigen Beschäftigungsort eine Wohnung, so kann er die damit zusammenhängenden Mehraufwendungen (z.B. Miete, Fahrtkosten) als Werbungskosten geltend machen. Voraussetzung ist, daß der eigene Hausstand am bisherigen Wohnort aufrechterhalten wird.
Dieser eigene Hausstand am bisherigen Wohnort besteht auch dann weiter, wenn der Arbeitnehmer sich von seinem Ehegatten trennt und am gleichen Ort eine neue Wohnung bezieht. |
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5. Neuregelungen im Spendenrecht geplant |
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Nach dem Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements soll das Spenden- und Gemeinnützigkeitsrechts großzügiger gestaltet werden. |
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6. Unterhalt bei Lebenspartnerschaft |
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Für Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz ist keine Zusammenveranlagung möglich. Unterhaltsleistungen an den eingetragenen Lebenspartner sind daher nur als außergewöhnliche Belastung bis zu dem Höchstbetrag von 7.680 Euro pro Jahr abzugsfähig.
Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, daß diese Begrenzung nicht verfassungwidrig ist. |
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7. Verbilligte Arbeitgeber-Darlehen |
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Erhalten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber ein Darlehen, so ist es erforderlich, den vereinbarten Zinssatz mit dem marktüblichen Zins zu vergleichen. Ist der vereinbarte Zins niedriger als unter fremden Dritten üblich, unterliegt die Zinsersparnis der Lohnsteuer und der Sozialversicherung. |
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8. Verwendung des Firmen-PKW |
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Sofern ein PKW zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird, können alle Aufwendungen für den PKW als Betriebsausgaben berücksichtigt und der private Nutzungsanteil pauschal mit monatlich 1% des Listenpreises des PKW`s angesetzt werden.
Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, daß durch diese Pauschale zwar die Privatfahrten abgegolten sind, nicht aber Fahrten im Zusammenhang mit einer anderen Einkunftsart. Wird der PKW zum Beispiel auch bei der privaten Vermietung eingesetzt, muß im Rahmen der betrieblichen Einkünfte eine zusätzliche gewinnerhöhende Entnahme gebucht werden. |
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9. Umsatzsteuer auf selbstgenutzte Wohnung |
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Wird ein dem Unternehmen zugeordnetes Gebäude auch privat zu eigenen Wohnzwecken genutzt, kann die Vorsteuer bei der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe geltend gemacht werden. Die Privatnutzung unterliegt dann ihrerseits der Umsatzsteuer. Als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer sind die auf die Privatnutzung entfallenden laufenden Kosten sowie die anteiligen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gebäudes verteilt auf zehn Jahre anzusetzen. Diesen Zeitraum hat der Europäische Gerichtshof nunmehr bestätigt. |
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10. Entschädigung bei Rücktritt von Grundstückskauf |
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Wird beim Grundstückskauf ein Rücktrittsrecht vereinbart (z.Bsp. falls keine Baugenehmigung erteilt werden sollte), wird in der Regel bei Ausübung des Rücktritts ein sog. Reuegeld an den Verkäufer fällig. Dieses Reuegeld braucht der Verkäufer dann nicht zu versteuern, wenn es sich um eine bloße Folgevereinbarung eines privaten Grundstückskaufvertrages handelt. |
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11. Kosten für Laser-Augenoperation |
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Krankheitskosten können grundsätzlich - soweit eine zumutbare Eigenbelastung überschritten wird - als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden. Hierunter fallen auch die Kosten für eine Laser-Augenoperation. |