| Mai 2007 |
Steuernews |
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1. Erbschaftsteuerreform |
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Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig erkärt und dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung bis zum 31. Dezember 2008 gesetzt.
Der Bundesrat strebt an, das Gesetzgebungsverfahren noch im Jahr 2007 zu beenden. Eine rückwirkende Anwendung zum 1.1.2007 soll auf Antrag möglich sein; hier muß jedoch die weitere Entwicklung abgewartet werden. |
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2. Vollzeiterwerbstätigkeit von Kindern |
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Volljährige Kinder werden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres dann steuerlich oder beim Kindergeld berücksichtigt, wenn sie zum Beispiel für einen Beruf ausgebildet werden oder sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden. Arbeitet das Kind, so entfallen die Vergünstigungen, wenn die Einkünfte 7.680 Euro pro Jahr übersteigen.
Aufgrund einer Rechtsprechungsänderung ist es nunmehr entscheidend, ob die Einkünfte die Grenze von 7.680 Euro pro Jahr übersteigen. Die Einkünfte in der Zeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten beispielsweise werden nicht mehr ausgeklammert. |
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3. Bewirtungsaufwendungen |
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Werden anläßlich von Geburtstagen oder Jubiläen Personen bewirtet, ist es oft nicht leicht, die Aufwendungen hierfür steuerlich abziehen zu können. Die berufliche Veranlassung muß überwiegen. Die Veranstaltung darf ferner keinen privaten Charakter haben. |
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4. Haushaltsnahe Dienstleistungen |
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Werden in einem privaten Haushalt Dienstleistungen durch Handwerker oder andere Unternehmer durchgeführt, kann der Auftraggeber eine Ermäßigung seiner Einkommensteuer erreichen. Die Ermäßigung beträgt 20% der Arbeitskosten einschließlich Maschinen- und Fahrtkosten (Materialkosten sind nicht begünstigt), höchstens 600 Euro pro Jahr.
Begünstigt sind z.Bsp. Haushaltstätigkeiten (Putzen, Gartenpflege,...) und Handwerkerleistungen (Malerarbeiten, Reparatur und Austausch von Fenstern, Türen, Bodenbelägen, Schornsteinfegergebühren,...).
Erforderlich ist die Vorlage einer Rechnung und die Bezahlung über ein Bankkonto. Barzahlungen werden nicht anerkannt. |
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5. Erwerb einer Internetadresse |
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Ist eine gewünschte Internetadresse bereits vergeben, kann sie vom Inhaber erworben werden, da sie laut Registrierungsbedingungen übertragbar ist. Die für die Übertragung dem bisherigen Inhaber gezahlten Beträge sind nach Auffassung des Bundesfinanzhofs steuerlich jedoch nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. |
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6. Unterhaltszahlungen in das Ausland |
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Aufwendungen für den Lebensunterhalt einer unterhaltsberechtigten Person können bis zu einem Höchstbetrag von 7.680 Euro bei der Steuer abgesetzt werden.
Bei Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Personen werden hohe Anforderungen an den Nachweis gestellt. Seit dem 1.1.2006 gibt es hierfür eine neue Anlage bei der Einkommensteuererklärung, die sehr viel mehr Angaben verlangt als früher. |
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7. Reiseaufwendungen im Ausland |
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Aufwendungen für die berufliche Fortbildung sind steuerlich zu berücksichtigen. Findet eine Bildungsmaßnahme im Ausland statt, sind die Reisekosten vollständig abzugsfähig, wenn die Reise nahezu ausschließlich der beruflichen Sphäre zuzuordnen ist. Private Interessen dürfen nur von untergeordneter Bedeutung sein. |