| September 2006 |
Steuernews |
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1. Solidaritätszuschlag nicht verfassungwidrig |
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Der Bundesfinanzhof hat entschieden, daß der Solidaritätszuschlag eine im Sinne des Grundgesetzes zulässige Ergänzungsabgabe ist. Nach Auffassung des Gerichts ist es dabei unerheblich, daß der Zuschlag zeitlich nicht befristet íst.
Allerdings bleibt eine mögliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. |
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2. Steueränderungsgesetz 2007 beschlossen |
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Der Bundesrat hat dem Steueränderungsgesetz 2007 zugestimmt. Damit ergeben sich ab dem 1.1.2007 folgende Änderungen:
- Entfernungspauschale gibt es nur noch ab dem 21. Kilometer
- Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch absetzbar, wenn Arbeitszimmer den Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit bildet
- Sparer-Freibetrag nur noch € 750 (Ehegatten. € 1.500)
- Reichensteuer für bestimmte Einkünfte über € 250.000 von 45 v.H. |
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3. Private PKW-Nutzung |
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Durch eine rückwirkende Gesetzesänderung wurde die Anwendung der 1 v.H.-Regelung zur Berechnung der Privatnutzung betrieblicher PKW auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens (betriebliche Nutzung mehr als 50 v.H.) beschränkt. Wie der Nachweis für die betriebliche Nutzung zu erbringen ist, hat die Finanzverwaltung nun in einem BMF-Schreiben dargelegt. |
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4. Teilwertabschreibung |
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Liegt bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (z.B. Gebäude, Maschinen) eine "voraussichtlich dauernde Wertminderung" vor, so kann auf den sog. Teilwert abgeschrieben werden. In einem neueren Urteil fordert der Bundesfinanzhof den Nachweis der Wertminderung über einen Zeitraum, der mindestens der halben Restnutzungsdauer des Wirtschaftsguts entspricht. |
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5. Kürzung des Sonderausgabenabzugs |
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Bei einem Arbeitnehmer wird der Höchstbetrag für die als Sonderausgaben abzugsfähigen Beiträge zur Sozialversicherung vermindert, da der Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuß zur Sozialversicherung leistet.
Bei Gesellschafter-Geschäftsführern, die von "ihrer" GmbH eine Pensionszusage erhalten haben, darf der Höchstbetrag aber nicht gekürzt werden, wenn es sich um einen Alleingesellschafter handelt, oder bei mehreren Gesellschaftern die anteilige Höhe der Altersversorgung der Beteiligungsquote entspricht oder darunter liegt. |
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6. Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte |
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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wenn das Einkommensteuergesetz besondere Vergünstigungen nur für gewerbliche Einkünfte vorsieht. Diese Entscheidung ist zwar zu der nur bis zum Jahr 2000 geltenden Regelung ergangen; sie dürfte aber auch Bedeutung für die ab 2007 geltende Neuregelung zur "Reichensteuer" haben. |
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7. Bewirtungsbelege |
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Angemessene Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlaß dürfen nur zu 70 v.H. als Betriebsausgaben abgezogen werden. Zusätzlich zu den Rechnungsanforderungen gemäß § 14 UStG muß die Rechnung bei Bewirtung in einer Gaststätte maschinell erstellt und registriert sein; außerdem sind Ort, Tag, Teilnehmer und Anlaß der Bewirtung zeitnah aufzuzeichnen. |
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8. Überlassung von Markenkleidung an Arbeitnehmer |
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Vorteile, die ein Arbeitgeber aus betrieblichem Interesse seinen Arbeitnehmern gewährt, stellen nur dann keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn der betriebliche Zweck im Verhältnis zur Bereicherung des Arbeitnehmers ganz im Vordergrund steht. Sind die Arbeitnehmer verpflichtet, zur Repräsentation der Firma besonders teure Markenkleidung zu tragen, so liegt trotzdem steuerpflichtiger Arbeitslohn (durch die Überlassung der Kleidung) vor, wie vor kurzem der Bundesfinanzhof entschieden hat. |
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9. Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse |
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Im Rahmen des Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse sind folgende Neuregelungen verabschiedet worden:
- Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen wird ab 1.1.2007 von 100 € auf 150 € angehoben.
- Müssen die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer für den laufenden Monat zunächst geschätzt werden, so kann ab sofort von der Beitragssschuld des Vormonats ausgegangen werden.
- Die Umsatzgrenze, ab der generelle Buchführungspflicht besteht, wird ab 1.1.2007 von 350.000 € auf 500.000 € angehoben. |